Kirchenvorstandswahlen 2026
Eine Information des Kirchenvorstandes
Wie wir in den letzten Gemeindebriefen informiert hatten, findet dieses Jahr die Wahl des Kirchenvorstandes statt. Den Termin haben wir aus organisatorischen Gründen auf den 20.09.2026 verschoben. Dabei wird die Wahl in allen drei Kirchen jeweils im Anschluss an den Gottesdienst bzw. die Andacht stattfinden. Um 10:00 Uhr ist in Unkersdorf der Erntedankgottesdienst und in Weistropp ist um 16:30 Uhr und um 18:00 Uhr in Constappel jeweils eine Andacht.
Damit wir wählen können, benötigt es ein Wählerverzeichnis, aus dem sich ergibt, wer wählen darf. Und es braucht Kandidaten, die sich wählen lassen wollen. Das Wählerverzeichnis wird derzeit erstellt und kann in der Zeit vom 02.06. bis 02.07.2026 während der Sprechzeiten im Pfarramt eingesehen werden. Alle Gemeindeglieder haben das Recht hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit des Wählerverzeichnisses Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss bis zum 21.08.2026 im Pfarramt vorliegen.
Wer kandidieren will, muss einen Wahlvorschlag mit seinen Unterstützerunterschriften im Pfarramt einreichen. Das entsprechende Formular können Sie beim Kirchenvorstand oder im Pfarramt anfordern. Der Wahlvorschlag muss bis zum 02.08.2026 im Pfarramt eingegangen sein. Der Kirchenvorstand wird in der Woche die eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und dann die Kandidatenliste feststellen. Diese Kandidatenliste werden wir anschließend ausschließlich per Aushang in den Schaukästen und auf der Internetseite veröffentlichen. Auch gegen die Kandidatenliste kann Einspruch eingelegt werden. Dieser muss bis zum 16.08.2026 im Pfarramt vorliegen.
Auch bei der diesjährigen Wahl ist wieder Briefwahl möglich. Die Briefwahlunterlagen können bis zum 24.08.2026 bis uns im Pfarramt beantragt werden. Der Wahlbrief muss bis zum 19.09.2026 wieder im Pfarramt zurück sein.
Die Auszählung der Wahl erfolgt direkt im Anschluss an die Andacht um 18:00 Uhr in Constappel. Das Wahlergebnis werden wir wieder auf der Internetseite und per Aushang veröffentlichen.
Gewählt werden 6 Mitglieder des Kirchenvorstandes. Zwei weitere werden später durch die gewählten Kirchenvorstände berufen. Die Berufung der beiden Mitglieder erfolgt bis Anfang Oktober und wird dann auch wieder per Aushang und auf der Internetseite veröffentlicht.
Die Einführung des neuen Kirchenvorstandes erfolgt im Gottesdienst am 1. Advent.

